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- September 2011
- DEUTSCHE NORM
- Normenausschuss Technische Grundlagen (NATG) im DIN
- Preisgruppe 11
- DIN Deutsches Institut für Normung e. V. · Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise,
- nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet.
- ICS 17.040.30
- !$i|h"
- 1708969
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- DIN EN ISO 8015
- Geometrische Produktspezifikation (GPS) –
- Grundlagen –
- Konzepte, Prinzipien und Regeln (ISO 8015:2011);
- Deutsche Fassung EN ISO 8015:2011
- Geometrical product specifications (GPS) –
- Fundamentals –
- Concepts, principles and rules (ISO 8015:2011);
- German version EN ISO 8015:2011
- Spécification géométrique des produits (GPS) –
- Principes fondamentaux –
- Concepts, principes et règles (ISO 8015:2011);
- Version allemande EN ISO 8015:2011
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- Nationales Vorwort
- Dieses Dokument (EN ISO 8015:2011) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 213 „Dimensional and
- geometrical product specifications and verification“ (Sekretariat: Dänemark, DS) in Zusammenarbeit mit dem
- Technischen Komitee CEN/TC 290 „Geometrische Produktspezifikationen und -prüfung“ erarbeitet, dessen
- Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird.
- Auf nationaler Ebene ist der Arbeitsausschuss NA 152-03-02 AA „CEN/ISO Geometrische Produktspezifikation
- und -prüfung“ zuständig.
- Für die in diesem Dokument zitierten Internationalen Dokumente und Normen wird im Folgenden auf die
- entsprechenden Deutschen Dokumente und Normen hingewiesen:
- ISO 1 siehe DIN EN ISO 1
- ISO 1101 siehe DIN EN ISO 1101
- ISO 1302 siehe DIN EN ISO 1302
- ISO 2692 siehe DIN EN ISO 2692
- ISO 2768-1 siehe DIN ISO 2768-1
- ISO 7200 siehe DIN EN ISO 7200
- ISO 13715 siehe DIN ISO 13715
- ISO 14253-1 siehe DIN EN ISO 14253-1
- ISO 14253-2 siehe DIN EN ISO 14253-2∗)
- ISO 14405-1 siehe DIN EN ISO 14405-1
- ISO 14978 siehe DIN EN ISO 14978
- ISO 17450-1 siehe DIN EN ISO 17450-1∗∗)
- ISO 17450-2 siehe DIN EN ISO 17450-2∗∗∗)
- ISO/TR 14638 siehe DIN V 32950
- ISO/IEC Guide 98-3 siehe DIN V ENV 13005
- ISO/IEC Guide 99 siehe VIM (D)∗∗∗∗)
- Änderungen
- Gegenüber DIN ISO 8015:1986-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- a) die Norm wurde technisch überarbeitet.
- Frühere Ausgaben
- DIN 2300: 1980-11
- DIN ISO 8015: 1986-06
- ∗ ) Wird veröffentlicht.
- ∗∗ ) Wird veröffentlicht (Überarbeitung von ISO/TS 17450-1:2005).
- ∗∗∗ ) Wird veröffentlicht (Überarbeitung von ISO/TS 17450-2:2002).
- ∗∗∗∗ ) zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, AuslandsNormen-Service (ANS), 10772 Berlin, ISBN 978-3-410-20070-3.
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- Nationaler Anhang NA
- (informativ)
- Literaturhinweise
- DIN EN ISO 1, Geometrische Produktspezifikation (GPS) — Referenztemperatur für geometrische
- Produktspezifikation und –prüfung
- DIN EN ISO 1101, Geometrische Produktspezifikation (GPS) — Geometrische Tolerierung — Tolerierung von
- Form, Richtung, Ort und Lauf
- DIN EN ISO 1302, Geometrische Produktspezifikation (GPS) — Angabe der Oberflächenbeschaffenheit in der
- technischen Produktdokumentation
- DIN EN ISO 2692, Geometrische Produktspezifikation (GPS) — Form- und Lagetolerierung — Maximum-
- Material-Bedingung (MMR), Minimum-Material-Bedingung (LMR) und Reziprozitätsbedingung (RPR)
- DIN EN ISO 7200, Technische Produktdokumentation — Datenfelder in Schriftfeldern und
- Dokumentenstammdaten
- DIN EN ISO 14253-1, Geometrische Produktspezifikationen (GPS) — Prüfung von Werkstücken und
- Meßgeräten durch Messen — Teil 1: Entscheidungsregeln für die Feststellung von Übereinstimmung oder
- Nichtübereinstimmung mit Spezifikationen
- DIN EN ISO 14253-2, Geometrische Produktspezifikationen (GPS) — Prüfung von Werkstücken und
- Messgeräten durch Messen — Teil 2: Anleitung zur Schätzung der Unsicherheit bei GPS-Messungen, bei der
- Kalibrierung von Messgeräten und bei der Produktprüfung
- DIN EN ISO 14405-1, Geometrische Produktspezifikation (GPS) — Dimensionelle Tolerierung — Teil 1:
- Längenmaße
- DIN EN ISO 14978, Geometrische Produktspezifikation (GPS) — Allgemeine Begriffe und Anforderungen für
- GPS-Messeinrichtungen
- DIN EN ISO 17450-1, Geometrische Produktspezifikation (GPS) — Grundlagen — Teil 1: Modell für die
- geometrische Spezifikation und Prüfung
- DIN EN ISO 17450-2, Geometrische Produktspezifikation und -prüfung (GPS) — Allgemeine Begriffe —
- Teil 2: Grundlegende Lehrsätze, Spezifikationen, Operatoren und Unsicherheiten
- DIN ISO 2768-1, Allgemeintoleranzen; Toleranzen für Längen- und Winkelmaße ohne einzelne
- Toleranzeintragung
- DIN ISO 13715, Technische Zeichnungen — Werkstückkanten mit unbestimmter Form — Begriffe und
- Zeichnungsangaben
- DIN V 32950, Geometrische Produktspezifikation (GPS) — Übersicht
- DIN V ENV 13005, Leitfaden zur Angabe der Unsicherheit beim Messen
- VIM, Internationales Wörterbuch der Metrologie — Grundlegende und allgemeine Begriffe und zugeordnete
- Benennungen
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- EUROPÄISCHENORM
- EUROPEANSTANDARD
- NORMEEUROPÉENNE
- EN ISO 8015
- Juni 2011
- ICS 01.100.20
- Deutsche Fassung
- Geometrische Produktspezifikation (GPS) - Grundlagen -
- Konzepte, Prinzipien und Regeln (ISO 8015:2011)
- Geometrical product specifications (GPS) - Fundamentals -
- Concepts, principles and rules (ISO 8015:2011)
- Spécification géométrique des produits (GPS) - Principes
- fondamentaux - Concepts, principes et règles
- (ISO 8015:2011)
- Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 18. Mai 2011 angenommen.
- Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen
- dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen
- dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum des CEN-CENELEC oder bei jedem CEN-
- Mitglied auf Anfrage erhältlich.
- Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache,
- die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-
- Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.
- CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
- Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen,
- Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten
- Königreich und Zypern.
- EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG
- EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION
- COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION
- Management-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brüssel
- © 2011 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem
- Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.
- Ref. Nr. EN ISO 8015:2011 D
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- Inhalt Seite
- Vorwort ................................................................................................................................................................3
- Einleitung.............................................................................................................................................................4
- 1 Anwendungsbereich .............................................................................................................................5
- 2 Normative Verweisungen......................................................................................................................5
- 3 Begriffe ...................................................................................................................................................5
- 4 Grundlegende Annahmen für das Lesen von Spezifikationen auf Zeichnungen ...........................6
- 4.1 Allgemeines............................................................................................................................................6
- 4.2 Funktionsgrenzen..................................................................................................................................6
- 4.3 Toleranzgrenzen ....................................................................................................................................6
- 4.4 Funktionsniveau des Werkstücks........................................................................................................6
- 5 Elementare Grundsätze.........................................................................................................................6
- 5.1 Grundsatz des Aufrufens......................................................................................................................6
- 5.2 Grundsatz der GPS-Normenhierarchie................................................................................................7
- 5.3 Grundsatz der bestimmenden Zeichnung...........................................................................................7
- 5.4 Grundsatz des Geometrieelementes ...................................................................................................8
- 5.5 Grundsatz der Unabhängigkeit ............................................................................................................8
- 5.6 Grundsatz der Dezimaldarstellung ......................................................................................................8
- 5.7 Grundsatz der Standardfestlegung......................................................................................................8
- 5.8 Grundsatz der Referenzbedingungen..................................................................................................9
- 5.9 Grundsatz des starren Werkstücks .....................................................................................................9
- 5.10 Grundsatz der Dualität ..........................................................................................................................9
- 5.10.1 Operatorkonzept ....................................................................................................................................9
- 5.10.2 Beschreibung des Grundsatzes der Dualität......................................................................................9
- 5.11 Grundsatz der Funktionsbeherrschung ............................................................................................10
- 5.12 Grundsatz der allgemeinen Spezifikation .........................................................................................10
- 5.13 Grundsatz der Verantwortlichkeit ......................................................................................................10
- 6 Regeln zur Angabe von Standardspezifikationsoperatoren ...........................................................11
- 6.1 Allgemeines..........................................................................................................................................11
- 6.2 Allgemeine standardmäßige GPS-Spezifikation der ISO.................................................................11
- 6.3 Abgewandelte standardmäßige GPS-Spezifikation .........................................................................11
- 7 Regeln zur Angabe von speziellen Spezifikationsoperatoren ........................................................12
- 7.1 Allgemeines..........................................................................................................................................12
- 7.2 Hinzugefügte ergänzende Information (Anforderungen) zu den grundlegenden
- Spezifikationen der ISO.......................................................................................................................13
- 8 Regeln für eingeklammerte Angaben ................................................................................................13
- Anhang A (informativ) Zusammenhang mit dem GPS-Matrix-Modell..........................................................14
- A.1 Allgemeines..........................................................................................................................................14
- A.2 Informationen über diese Norm und ihre Anwendung ....................................................................14
- A.3 Position im GPS-Matrix-Modell ..........................................................................................................14
- A.4 Betroffene Internationale Normen......................................................................................................15
- Literaturhinweise ..............................................................................................................................................16
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- Vorwort
- Dieses Dokument (EN ISO 8015:2011) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 213 „Dimensional and
- geometrical product specifications and verification“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee
- CEN/TC 290 „Geometrische Produktspezifikationen und -prüfung“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR
- gehalten wird.
- Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung
- eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Dezember 2011, und etwaige entgegenstehende
- nationale Normen müssen bis Dezember 2011 zurückgezogen werden.
- Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berühren können.
- CEN [und/oder CENELEC] sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu
- identifizieren.
- Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden
- Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,
- Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
- Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei,
- Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
- Anerkennungsnotiz
- Der Text von ISO 8015:2011 wurde vom CEN als EN ISO 8015:2011 ohne irgendeine Abänderung
- genehmigt.
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- Einleitung
- Dieses internationale Dokument ist eine Norm für die geometrische Produktspezifikation (GPS) und ist als
- fundamentale GPS Norm (siehe ISO/TR 14638) anzusehen. Sie beeinflusst alle anderen Normen im
- GPS-Matrix-System, d. h. sowohl alle globalen, allgemeinen und ergänzenden Normen, als auch jede
- beliebige andere Art von Dokumenten innerhalb des GPS-Matrix-Systems.
- Für eine weitergehende ausführliche Information über den Zusammenhang dieser Norm mit anderen Normen
- und mit dem GPS-Matrix-Modell siehe Anhang A.
- Diese Internationale Norm deckt eine Anzahl grundlegender Prinzipien ab, die auf alle GPS-Normen und auf
- jede technische Produktspezifikation, welche auf dem GPS-Matrix-Modell beruht, angewendet werden
- können. Bis zur Veröffentlichung dieser Norm waren diese Prinzipien nur implizit und nicht explizit formuliert
- worden.
- Diese Internationale Norm deckt auch die Angabe der Spezifikationsoperatoren nach ISO und insbesondere
- auch die Angabe der Spezifikationsoperatoren in denjenigen anderen Fällen, die entweder durch unmittelbare
- Angabe oder durch Verwendung von firmenspezifischen oder zeichnungsspezifischen Festlegungen gegeben
- sind.
- Dem Zweck dieser Internationalen Norm entsprechend, wird ein Konzept als eine abstrakte Idee, ein Prinzip
- als eine genormte, allgemein anerkannte Wahrheit, beruhend auf Konzepten, auf welchen wiederum Regeln
- beruhen, und eine Regel als genormtes Verfahren (des Handelns) angesehen.
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- 1 Anwendungsbereich
- Diese Internationale Norm legt die grundlegenden Konzepte, Prinzipien und Regeln fest, die für die Erstellung,
- Interpretation und Anwendung aller anderen Internationalen Normen, technischen Spezifikationen und
- technischen Berichten gelten, soweit sie die geometrische Produktspezifikation (GPS) und –prüfung betreffen.
- Diese Internationale Norm gilt für die Interpretation von GPS-Angaben auf allen Zeichnungsausführungen.
- Für den Zweck dieser Internationalen Norm ist der Begriff „Zeichnung“ im weitest möglichen Sinne zu
- interpretieren und schließt das gesamte Paket von Dokumentationen zur Spezifikation des Werkstücks mit
- ein.
- 2 Normative Verweisungen
- Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten
- Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte
- Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
- ISO 17450-1:—1) Geometrical product specifications (GPS) — General concepts — Part 1: Model for
- geometrical specification and verification
- ISO 17450-2:—2) Geometrical product specifications (GPS) — General concepts — Part 2: Basic
- tenets,specifications, operators and uncertainties
- ISO/IEC Guide 98-3:2008, Uncertainty of measurement — Guide to the expression of uncertainty in
- measurement (GUM:1995)
- ISO/IEC Guide 99:2007, International vocabulary of metrology — Basic and general concepts and associated
- terms (VIM)
- 3 Begriffe
- Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach ISO 17450-1, ISO 17450-2,
- ISO/IEC Guide 98-3, ISO/IEC Guide 99 und die folgenden Begriffe.
- 3.1
- ISO GPS
- GPS
- System der geometrischen Produktspezifikation und –prüfung, entwickelt durch das ISO/TC 213
- 3.2
- standardgemäße GPS-Spezifikation
- GPS-Spezifikation, für die der Spezifikationsoperator durch Normen oder Regelwerke festgelegt ist
- ANMERKUNG Wenn sie festgelegt sind, dann sind standardgemäße Spezifikationen üblicherweise an den
- einführenden Worten: „wenn nicht anders festgelegt...” zu erkennen.
- 3.3
- standardmäßige GPS-Spezifikation der ISO
- durch eine ISO-Norm festgelegte standardmäßige GPS-Spezifikation
- 1) Wird veröffentlicht. (Überarbeitung von ISO/TS 17450-1:2005).
- 2) Wird veröffentlicht. (Überarbeitung von ISO/TS 17450-2:2002).
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- 3.4
- abgewandelte standardmäßige GPS-Spezifikation
- auf andere Art und Weise festgelegte standardmäßige GPS-Spezifikation
- 3.5
- standardmäßiger GPS-Spezifikationsoperator der ISO
- Spezifikationsoperator, der nur standardmäßige Spezifikationsoperationen enthält, die durch ISO-Normen in
- der standardmäßigen Reihenfolge festgelegt sind
- 4 Grundlegende Annahmen für das Lesen von Spezifikationen auf Zeichnungen
- 4.1 Allgemeines
- Die folgenden Annahmen bezüglich der Interpretation der Toleranzgrenzen sind die Grundlage für die
- übergreifenden Regeln des GPS-Systems.
- Allgemeine und individuelle auf der Zeichnung eingetragene Spezifikationen müssen immer beachtet werden
- und sind standardmäßig mit den in 4.2 bis 4.4 angegebenen Annahmen verbunden.
- 4.2 Funktionsgrenzen
- Für die Interpretation wird angenommen, dass die Funktionsgrenzen auf einer vollständigen Untersuchung
- beruhen, die experimentell oder theoretisch oder als eine Kombination von beidem durchgeführt worden ist,
- so dass die Funktionsgrenzen ohne Unsicherheit bekannt sind.
- 4.3 Toleranzgrenzen
- Für die Interpretation wird angenommen, dass die Toleranzgrenzen mit den Funktionsgrenzen
- übereinstimmen.
- 4.4 Funktionsniveau des Werkstücks
- Für die Interpretation wird angenommen, dass das Werkstück innerhalb der Toleranzgrenzen zu 100 %
- funktioniert und außerhalb der Toleranzgrenzen zu 0 %.
- 5 Elementare Grundsätze
- 5.1 Grundsatz des Aufrufens
- Sobald ein Teilbereich des ISO-GPS-Systems in einer Produktspezifikation des Maschinenbaus aufgerufen
- wird, gilt das gesamte ISO-GPS-System als aufgerufen, wenn es nicht anders in der Dokumentation
- gekennzeichnet ist, z. B. durch Bezugnahme auf ein entsprechendes Dokument.
- „Wenn nichts anderes in der Dokumentation eingetragen ist" bedeutet z. B., dass, wenn in der
- Dokumentation angegeben ist, dass diese in Übereinstimmung mit einer regionalen oder nationalen Norm
- oder einem firmeneigenen Regelwerk erstellt worden ist und dass dann diese Norm und nicht das
- ISO-GPS-System verwendet werden soll, um diejenigen Elemente der Spezifikation zu interpretieren, die
- durch diese Norm abgedeckt sind.
- „Tolerierung ISO 8015" kann wahlweise zur Information im oder in der Nähe des Titelfeldes angegeben
- werden, ist aber nicht erforderlich, um das ISO-GPS-System aufzurufen.
- ANMERKUNG 1 Der am meisten übliche Weg um das ISO-GPS-System aufzurufen ist die Verwendung von einer oder
- mehreren GPS-Spezifikationen auf einer Zeichnung.
- ANMERKUNG 2 Das ISO-GPS-System ist in den durch das ISO/TC 213 veröffentlichten Internationalen Normen
- festgelegt. Siehe auch ISO/TR 14638.
- ANMERKUNG 3 Der Satz „das gesamte ISO-GPS-System wird aufgerufen" bedeutet, dass zum Beispiel fundamentale
- und globale GPS-Normen gelten und konsequenterweise zum Beispiel die Referenztemperatur nach ISO 1 oder die
- Entscheidungsregeln nach ISO 14253-1 gelten, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Sinn des Grundsatz des
- Aufrufens ist es, die formale Nachverfolgbarkeit für diese GPS-Normen und Regeln zu gewährleisten.
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- 5.2 Grundsatz der GPS-Normenhierarchie
- Das ISO-GPS-System ist in einer Hierarchie von Normen festgelegt, welche die folgenden Arten von Normen
- in der gegebenen Reihenfolge einschließt:
- ⎯ GPS-Grundnormen;
- ⎯ globale GPS-Normen;
- ⎯ allgemeine GPS-Normen;
- ⎯ ergänzende GPS-Normen.
- Die in den Normen eines höheren Niveaus der Hierarchie angegebenen Regeln gelten in allen Fällen, es sei
- denn, dass Regeln in Normen eines niedrigeren Niveaus in der Hierarchie eigens andere Regeln angeben.
- Die in den GPS-Grundnormen, z. B. in dieser Norm, angegebenen Regeln gelten in allen Fällen, es sei denn,
- dass die Regeln in einer speziellen Norm auf einem niedrigeren Niveau andere Regeln angeben, die
- innerhalb ihres Geltungsbereiches gültig sind.
- Die in globalen GPS-Normen angegebenen Regeln, z. B. in ISO 1, gelten in allen Fällen, es sei denn, dass
- die Regeln in einer speziellen allgemeinen oder ergänzenden Norm andere Regeln angeben, die innerhalb
- ihres Geltungsbereiches gültig sind.
- Alle in GPS-Grundnormen und globalen GPS-Normen angegebenen Regeln gelten zusätzlich zu den in den
- allgemeinen GPS-Normen, z. B. ISO 1101, besonders angegebenen Regeln, außer in den Fällen, in denen
- die Regeln in der allgemeinen GPS-Norm ausdrücklich von den in den GPS-Grundnormen und den globalen
- GPS-Normen angegebenen Regeln verschieden sind und falls die Regeln in einer bestimmten ergänzenden
- Norm keine anderen Regeln angeben, die innerhalb ihres Geltungsbereiches gültig sind.
- Alle in GPS-Grundnormen, globalen und allgemeinen GPS-Normen angegebenen Regeln gelten zusätzlich zu
- den in den ergänzenden GPS-Normen, z. B. ISO 2768-1, besonders angegebenen Regeln, mit Ausnahme der
- Fälle, bei denen die in den ergänzenden GPS-Normen angegebenen Regeln ausdrücklich von den in
- GPS-Grundnormen, globalen und allgemeinen GPS-Normen angegebenen Regeln verschieden sind.
- 5.3 Grundsatz der bestimmenden Zeichnung
- Die Zeichnung ist bestimmend. Alle Anforderungen sollen auf der Zeichnung unter Verwendung von
- GPS-Symbolen (mit oder ohne Spezifikations-Modifikationssymbole), zugeordneten Standardregeln oder
- besonderen Regeln und Verweisungen auf eine dazu in Beziehung stehende Dokumentation, z. B. regionale,
- nationale oder firmeneigene Regelwerke, angegeben werden. Infolgedessen können Anforderungen, die nicht
- auf der Zeichnung angegeben sind, nicht geltend gemacht werden.
- Eine Zeichnung kann Anforderungen enthalten, die sich auf unterschiedliche Zustände der Fertigstellung des
- Produktes beziehen. In diesem Fall muss angegeben werden, auf welchen Zustand sich jede der Angaben
- bezieht, es sei denn, es ist der endgültige Zustand.
- Als Teil des ISO-GPS-Systems gilt diese Internationale Norm und die in ihr festgelegten Grundsätze und
- Regeln für alle Produktspezifikationen, bei denen das ISO-GPS-System aufgerufen wird (siehe 5.1), selbst
- dann, wenn auf der Zeichnung nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
- ANMERKUNG Wie im Anwendungsbereich ausgewiesen, ist der Begriff „Zeichnung" für den Zweck dieser
- Internationalen Norm im weitest möglichen Sinne zu interpretieren und schließt das gesamte Paket von Dokumentationen
- zur Spezifikation des Werkstücks mit ein.
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- 5.4 Grundsatz des Geometrieelementes
- Ein Werkstück muss als aus einer Anzahl von Geometrieelementen, begrenzt durch natürliche Begrenzungen,
- bestehend angesehen werden. Standardmäßig gilt jede GPS-Spezifikation für ein Geometrieelement oder
- eine Beziehung zwischen Geometrieelementen für das gesamte Geometrieelement und jede
- GPS-Spezifikation gilt nur für ein einziges Geometrieelement oder eine einzige Beziehung zwischen
- Geometrieelementen.
- Diese Standard-Festlegung kann nur durch eine ausdrückliche Angabe auf der Zeichnung außer Kraft gesetzt
- werden.
- ANMERKUNG 1 Die natürlichen Begrenzungen eines Geometrieelements sind in den meisten Fällen Kanten, an denen
- eine plötzliche Änderung der Flächennormale auftritt. Dies ist allerdings nicht immer der Fall. Man überlege sich ein
- Werkstück, das aus einem zylindrischen Geometrieelement zwischen zwei halbkugelförmigen Geometrieelementen mit
- dem gleichen Durchmesser besteht. In diesem Fall gibt es keine plötzliche Änderung der Flächennormale an den
- natürlichen Begrenzungen zwischen den Geometrieelementen.
- ANMERKUNG 2 Es stehen Angaben zur Verfügung, um festzulegen, dass eine Anforderung nicht für das gesamte
- Geometrieelement gilt, z. B. wenn ein Teilbereich eines Geometrieelementes mit einer lang-gestrichelten punktierten
- breiten Linie gekennzeichnet ist oder wenn die Angabe ACS (jeder beliebige Querschnitt; en: any cross section)
- verwendet wird.
- ANMERKUNG 3 Es stehen Angaben zur Verfügung, um festzulegen, dass eine Anforderung für mehr als ein
- Geometrieelement gilt, z. B. wenn die Angabe CZ (gemeinsame Zone; en: common zone) verwendet wird.
- ANMERKUNG 4 Eine allgemeine GPS-Spezifikation wird, falls nicht anders festgelegt, als eine Menge von
- GPS-Spezifikationen angesehen. Jede GPS-Spezifikation in der Menge gilt nur für ein Merkmal eines
- Geometrieelementes oder eine Beziehung zwischen Geometrieelementen (siehe auch 5.12).
- 5.5 Grundsatz der Unabhängigkeit
- Standardmäßig muss jede GPS-Anforderung an ein Geometrieelement oder eine Beziehung zwischen
- Geometrieelementen unabhängig von anderen Anforderungen erfüllt werden, außer wenn sie in einer Norm
- oder durch eine besondere Angabe (z. B. die Modifikationssymbole Ⓜ nach ISO 2692, CZ nach ISO 1101
- oder Ⓔ nach ISO 14405-1) als Teil der gegenwärtigen Spezifikation ausgewiesen ist.
- 5.6 Grundsatz der Dezimaldarstellung
- Nicht angegebene Dezimalstellen sind Nullen. Dieser Grundsatz gilt sowohl für Zeichnungen, als auch für
- GPS-Normen.
- BEISPIEL 1 ± 0,2 bedeutet das Gleiche wie ± 0,200 000 … usw.
- BEISPIEL 2 10 bedeutet das Gleiche wie 10,000 000 … usw.
- 5.7 Grundsatz der Standardfestlegung
- Ein vollständiger Spezifikationsoperator kann unter Verwendung der grundlegenden GPS-Spezifikationen der
- ISO angegeben werden. Die grundlegende GPS-Spezifikation der ISO gibt an, dass die Anforderung auf dem
- Standardspezifikationsoperator beruht.
- ANMERKUNG 1 Die GPS-Normen der ISO legen den standardmäßigen GPS-Operator der ISO für jede grundlegende
- GPS-Spezifikation fest. Dies ist nicht unmittelbar in der Zeichnung sichtbar.
- BEISPIEL Die Maßanforderung „∅30 H6” besagt, dass der Standardspezifikationsoperator (örtliches Maß) nach
- ISO 14405-1 anzuwenden ist.
- ANMERKUNG 2 Spezielle GPS-Spezifikationen können in der technischen Produktdokumentation durch die
- Verwendung von Modifikationssymbolen oder Kurzbezeichnungen oder beides angegeben werden. Diese
- Modifikationssymbole oder Kurzbezeichnungen oder beides sind in der Zeichnung sichtbar.
- ANMERKUNG 3 Modifikationssymbole werden verwendet, um den Spezifikationsoperator zu ändern, wenn der
- standardmäßige Spezifikationsoperator nicht gilt.
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- ANMERKUNG 4 Standardmäßige GPS-Spezifikationen können durch Verwendung von zeichnungsspezifischen
- standardmäßigen GPS-Spezifikationen oder firmenspezifische standardmäßige GPS-Spezifikationen geändert werden.
- Beide werden in der Zeichnung entweder unmittelbar angegeben oder durch Verweisung auf ein Dokument, z. B. ein
- regionales, nationales oder firmeneigenes Regelwerk (siehe 6.3).
- 5.8 Grundsatz der Referenzbedingungen
- Standardmäßig gelten alle GPS-Spezifikationen bei Referenzbedingungen. Diese schließen die in ISO 1
- festgelegte Referenztemperatur von 20 °C ein und dass das Werkstück frei von Verunreinigungen sein soll.
- Jede beliebige zusätzliche Bedingung oder andere Bedingungen, die gelten sollen, z. B.
- Feuchtigkeitsbedingungen, müssen auf der Zeichnung festgelegt werden.
- 5.9 Grundsatz des starren Werkstücks
- Standardmäßig muss ein Werkstück so angesehen werden, als hätte es eine unendlich große Steifigkeit und
- alle GPS-Spezifikationen gelten für den freien Zustand, unverformt durch irgendwelche äußere Kräfte,
- einschließlich der Schwerkraft. Jede beliebige zusätzliche Bedingung oder andere Bedingungen, die gelten
- sollen, müssen auf der Zeichnung festgelegt werden; siehe zum Beispiel ISO 10579.
- 5.10 Grundsatz der Dualität
- 5.10.1 Operatorkonzept
- Spezifikationen für Geometrieelemente von Werkstücken werden in GPS-Normen als
- Spezifikationsoperatoren formuliert. Ein Spezifikationsoperator ist eine Menge von vorgeschriebenen
- Operationen in einer vorgegebenen Reihenfolge.
- Dieses Konzept ermöglicht die Anpassungsfähigkeit in den Spezifikationen. Die Menge der Operationen in
- einer Spezifikation kann darauf zugeschnitten werden, besondere funktionelle Anforderungen nachzubilden,
- wodurch jede Mehrdeutigkeit in der Beschreibung der Funktion in der Spezifikation eingeschränkt oder
- beseitigt wird.
- Ein vollständiger Spezifikationsoperator legt die Messgröße für die Spezifikation in allen wesentlichen
- Einzelheiten fest. Dies beseitigt die Mehrdeutigkeit der Spezifikation.
- Der Verifikationsoperator ist die physikalische Implementierung des Spezifikationsoperators. Er kann genau
- dieselben Operationen in derselben Reihenfolge besitzen (in diesem Fall ist die Verfahrensunsicherheit gleich
- Null) oder er kann unterschiedliche Operationen besitzen oder die Operationen in einer anderen Reihenfolge
- durchführen (in diesem Fall ist die Verfahrensunsicherheit nicht gleich Null).
- Der Verifikationsoperator ist nicht in der Zeichnung festgelegt. Vielmehr wird während der Verifikation
- entschieden, dass er dem Spezifikationsoperator ausreichend nahe kommt, um die Verfahrensunsicherheit
- auf einem annehmbaren Niveau zu halten.
- 5.10.2 Beschreibung des Grundsatzes der Dualität
- Der Grundsatz der Dualität sagt aus:
- 1) eine GPS-Spezifikation legt einen GPS-Spezifikationsoperator unabhängig von irgend einem
- Messverfahren oder einer Messeinrichtung fest und
- 2) der GPS-Spezifikationsoperator wird durch einen Verifikationsoperator in die Praxis umgesetzt, der
- zwar von der GPS-Spezifikation selbst unabhängig ist, aber dafür gedacht ist den
- GPS-Spezifikationsoperator wiederzuspiegeln.
- Die GPS-Spezifikation schreibt nicht vor, welche Verifikationsoperatoren zulässig sind. Die Zulässigkeit eines
- Verifikationsoperators wird unter Verwendung der Messunsicherheit und jeder beliebigen Mehrdeutigkeit der
- Spezifikation bewertet.
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- 5.11 Grundsatz der Funktionsbeherrschung
- Die Funktion jedes Werkstückes wird durch einen Funktionsoperator ausgedrückt und kann durch eine Menge
- von Spezifikationsoperatoren nachgebildet werden, die wiederum eine Menge von Messgrößen und die
- diesen Messgrößen zugeordneten Toleranzen festlegen.
- Die Spezifikation eines Werkstückes ist vollständig, wenn alle beabsichtigten Funktionen des Werkstückes
- beschrieben sind und durch GPS-Spezifikationen kontrolliert werden. In den meisten Fällen wird die
- Spezifikation unvollständig sein, weil einige Funktionen unvollkommen oder überhaupt nicht
- beschrieben/kontrolliert werden. Folglich kann es eine gute oder schlechte Korrelation zwischen der Funktion
- und der verwendeten Menge der GPS-Spezifikationen geben.
- Jeder Mangel einer Korrelation zwischen den funktionellen Anforderungen und den Anforderungen der
- GPS-Spezifikationen führt zu einer Mehrdeutigkeit in der Beschreibung der Funktion.
- 5.12 Grundsatz der allgemeinen Spezifikation
- Standardmäßig gilt eine allgemeine GPS-Spezifikation nur für das Merkmal eines Geometrieelementes oder
- eine Beziehung zwischen Geometrieelementen für die keine individuelle GPS-Spezifikation der gleichen Art
- angegeben worden ist. Allgemeine GPS-Spezifikationen gelten für jedes Merkmal eines Geometrieelementes
- und jede Beziehung zwischen Geometrieelementen einzeln betrachtet.
- Wenn keine allgemeinen GPS-Spezifikationen im oder in der Nähe des Titelfeldes angegeben werden, dann
- gelten nur die in der technischen Produktdokumentation im einzelnen angegebenen GPS-Spezifikationen.
- Wenn mehr als eine allgemeine GPS-Spezifikation im oder in der Nähe des Titelfeldes angegeben ist und
- diese Angaben widersprüchlich zueinander sind, dann müssen sie durch eine Erklärung ergänzt werden, um
- klar zu machen, für welches Merkmal jede der allgemeinen GPS-Spezifikationen gilt, um Mehrdeutigkeiten in
- der Spezifikation zu vermeiden.
- Im Falle von widersprüchlichen allgemeinen GPS-Spezifikationen, d. h. bei zwei oder mehr allgemeinen
- GPS-Spezifikationen für dasselbe Merkmal, fordern die allgemeinen Regeln für eine Mehrdeutigkeit der
- Spezifikation nur die Einhaltung einer allgemeinen GPS-Spezifikation, d. h. die toleranteste.
- ANMERKUNG 1 Eine individuelle GPS-Spezifikation kann mehr oder weniger einschränkend sein, als die in der
- Zeichnung angegebene allgemeine GPS-Spezifikation.
- ANMERKUNG 2 Die Normen ISO 1302, ISO 2768 und ISO 13715 stellen zum Beispiel Werkzeuge zur
- Zeichnungseintragung von Allgemeintoleranzen zur Verfügung.
- 5.13 Grundsatz der Verantwortlichkeit
- In Anbetracht des Grundsatzes der Dualität und des Grundsatzes der Funktionsbeherrschung ist es
- notwendig, die Genauigkeit der Annäherung eines Spezifikationsoperators an den Funktionsoperator und
- Genauigkeit der Annäherung eines Verifikationsoperators an den Spezifikationsoperator zu beschreiben. Die
- Mehrdeutigkeit der Beschreibung der Funktion und die Mehrdeutigkeit der Spezifikation beschreiben
- gemeinsam die Genauigkeit der Annäherung des Spezifikationsoperators an den Funktionsoperator. Diese
- Mehrdeutigkeiten liegen in der Verantwortung des Konstrukteurs. Die Messunsicherheit bestimmt quantitativ
- die Annäherung des Verifikationsoperators an den Spezifikationsoperator. Falls nicht anders angegeben, liegt
- die Messunsicherheit in der Verantwortung derjenigen Partei, welche den Nachweis der Übereinstimmung
- oder Nichtübereinstimmung mit den Spezifikationen führt; siehe ISO 14253-1.
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- 6 Regeln zur Angabe von Standardspezifikationsoperatoren
- 6.1 Allgemeines
- Standardmäßige GPS-Spezifikationen werden allgemein dazu verwendet, die Tolerierung auf der technischen
- Zeichnung zu vereinfachen. Ein Standard-Spezifikationsoperator kann auf eine von zwei Arten festgelegt
- werden, entweder durch Angabe einer allgemeinen standardmäßigen GPS-Spezifikation der ISO oder eine
- allgemeine abgewandelte standardmäßige GPS-Spezifikation.
- 6.2 Allgemeine standardmäßige GPS-Spezifikation der ISO
- Wenn
- ⎯ die grundlegende GPS-Spezifikation der ISO nach ISO 1101, ISO 1302, ISO 5459, usw. die
- gegenwärtige Spezifikation für irgendein geometrisches Merkmal auf der Zeichnung ist, und
- ⎯ keine allgemeine abgewandelte standardmäßige GPS-Spezifikation in oder in der Nähe des Titelfeldes
- angegeben ist,
- dann ist der standardmäßige Spezifikationsoperator der ISO derjenige, welcher durch die gegenwärtige
- ISO-Norm gefordert wird, die den fraglichen standardmäßigen Spezifikationsoperator festlegt. Die ISO-Norm,
- die den fraglichen standardmäßigen Spezifikationsoperator festlegt, entspricht immer der zum Zeitpunkt der
- Zeichnungserstellung letzten verfügbaren Ausgabe. Wenn eine Verweisung auf vorhergehende Ausgaben
- dieser ISO-Norm erforderlich ist, dann soll dies eindeutig angegeben werden.
- ANMERKUNG Derzeit bieten die GPS-Normen der ISO nicht für alle Spezifikationsoperationen bei allen
- standardmäßigen Spezifikationsoperatoren Standards an. Folglich sind viele Standard-Spezifikationsoperatoren der ISO
- nicht vollständig.
- 6.3 Abgewandelte standardmäßige GPS-Spezifikation
- Ein abgewandelter Standard-Spezifikationsoperator muss in einem maßgeblichen Dokument festgelegt sein.
- Der abgewandelte Standard-Spezifikationsoperator muss genau, eindeutig und vollständig festgelegt sein,
- damit er als ein vollständiger Spezifikationsoperator angesehen werden kann.
- Der abgewandelte standardmäßige Spezifikationsoperator soll in oder in der Nähe des Zeichnungskopfes in
- die Zeichnung eingetragen werden. Wenn Normen angewendet werden, die nicht ISO-GPS-Normen sind,
- dann soll die Zeichnungseintragung mindestens das Folgende einschließen:
- ⎯ das Wort „Tolerierung" oder „Tolerierung ISO 8015";
- ⎯ das Symbol ;
- ⎯ eine vollständige Bezeichnung des maßgeblichen Dokumentes und andere notwendige Information.
- ANMERKUNG AD steht für „abgewandelter Standard-…" (Altered Default).
- Wenn mehr als ein abgewandelter Standard-Spezifikationsoperator auf der Zeichnung verwendet wird, dann
- sollte jedem Symbol eine Zahl folgen.
- Einige ISO-Normen stellen Mittel zur Verfügung, um den ISO-Standard abzuwandeln, z. B. beim Maß eines
- Maßelementes nach ISO 14405 GG.
- Das Symbol wird nur dann verwendet, wenn GPS-Normen angewendet werden, die keine ISO-Normen
- sind.
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- Siehe auch das Beispiel in Bild 1.
- Bild 1 — Eintragung eines abgewandelten standardmäßigen GPS-Spezifikationsoperators
- 7 Regeln zur Angabe von speziellen Spezifikationsoperatoren
- 7.1 Allgemeines
- Spezielle Spezifikationsoperatoren für irgendein geometrisches Merkmal müssen durch Hinzufügen
- ergänzender Information (Anforderungen) zu den grundlegenden ISO-Spezifikationen angegeben werden. Die
- hinzugefügte ergänzende Information ändert die Operationen im festgelegten
- Standard-Spezifikationsoperator.
- ANMERKUNG 1 Diese Art von hinzugefügter ergänzender Information (Anforderung) wird als
- Spezifikations-Modifikationssymbol festgelegt (siehe ISO 17450-2:— , 3.5.2).
- Operationen, denen keine ergänzenden Anforderungen in dem angegebenen speziellen
- Spezifikationsoperator zugewiesen worden sind, bleiben so wie es durch die Standard-Spezifikation nach der
- grundlegenden ISO-Spezifikation festgelegt ist.
- ANMERKUNG 2 Derzeit bieten die GPS-Normen der ISO nicht für alle Spezifikationsoperationen bei allen
- standardmäßigen Spezifikationsoperatoren Standards an. Folglich sind viele Standard-Spezifikationsoperatoren der ISO
- nicht vollständig.
- Das in 7.2 beschriebene Verfahren muss für die Angabe von speziellen Spezifikationsoperatoren angewendet
- werden,
- ⎯ sowohl für individuell tolerierte Geometrieelemente in Übereinstimmung mit ISO 1101, ISO 1302,
- ISO 5459, usw.,
- ⎯ als auch beim Zeichnen eindeutiger Standard-Spezifikationen.
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- 7.2 Hinzugefügte ergänzende Information (Anforderungen) zu den grundlegenden
- Spezifikationen der ISO
- Hinzugefügte ergänzende Information (Anforderungen) zu den grundlegenden Spezifikationen der ISO
- können, falls notwendig, die Standardoperationen der grundlegenden Spezifikationen der ISO ändern.
- Beispiele für diese Information sind
- a) Zuordnungsregel,
- b) Filtertyp,
- c) Übertragungsband,
- d) Tasterelement und
- e) Erfassungsstrategie.
- Wenn irgendeine dieser Standard-Operationen dem besonderen Bedürfnis der Konstruktion entsprechend
- geändert wird, dann müssen die grundlegenden Spezifikationen wie folgt modifiziert werden:
- ⎯ im Falle einer Spezifikation nach ISO 1101, durch Hinzufügen von Information zur zweiten Abteilung des
- Toleranzrahmens;
- ⎯ im Falle einer Spezifikation nach ISO 1302, durch Hinzufügen von Information zu den Bereichen a bis e
- des vollständigen graphischen Symbols für die Oberflächenbeschaffenheit;
- ⎯ im Falle einer Spezifikation nach ISO 14405-1, durch Hinzufügen von Modifikationssymbolen zur
- Toleranzangabe.
- Siehe die entsprechenden Internationalen Normen für die Einzelheiten.
- ANMERKUNG Derzeit legen die GPS-Normen der ISO nicht alle notwendigen Spezifikations-Modifikationssymbole
- fest.
- 8 Regeln für eingeklammerte Angaben
- Eingeklammerte Angaben dienen nur zur Information und stellen keinen wesentlichen Teil der
- Spezifikation/Anforderung dar.
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- Anhang A
- (informativ)
- Zusammenhang mit dem GPS-Matrix-Modell
- A.1 Allgemeines
- Zu den vollständigen Einzelheiten des GPS-Matrix-Modells siehe ISO/TR 14638.
- A.2 Informationen über diese Norm und ihre Anwendung
- Diese Internationale Norm behandelt eine Anzahl von grundlegenden Annahmen und Prinzipien, die für alle
- GPS-Normen und technischen Produktdokumentationen gelten, welche auf dem GPS-Matrix-System
- beruhen.
- Diese Internationale Norm behandelt auch die Angabe von nicht standardmäßigen Operatoren, entweder
- durch direkte Angabe oder durch die Verwendung maßgeblicher Dokumente oder zeichnungsspezifischer
- Vorgaben.
- A.3 Position im GPS-Matrix-Modell
- Diese Internationale Norm ist eine GPS-Grundnorm, die alle anderen Normen im GPS-Matrix-System
- beeinflusst, wie im Bild A.1 graphisch dargestellt.
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- Globale GPS-Normen
- Matrix allgemeiner GPS-Normen
- Kettenglieder 1 2 3 4 5 6
- Größenmaßelement X X X X X X
- Abstand X X X X X X
- Radius X X X X X X
- Winkel X X X X X X
- Form einer bezugsunabhängigen Linie X X X X X X
- Form einer bezugsabhängigen Linie X X X X X X
- GPS-
- Grundnormen Form einer bezugsunabhängigen Oberfläche X X X X X X
- Form einer bezugsabhängigen Oberfläche X X X X X X
- Richtung X X X X X X
- Lage X X X X X X
- Lauf X X X X X X
- Gesamtlauf X X X X X X
- Bezüge X X X X X X
- Rauheitsprofil X X X X X X
- Welligkeitsprofil X X X X X X
- Primärprofil X X X X X X
- Oberflächenunvollkommenheit X X X X X X
- Kanten X X X X X X
- Bild A.1 — Position im GPS-Matrix-Modell
- A.4 Betroffene Internationale Normen
- Die betroffenen Internationalen Normen sind diejenigen, welche aus den Kettengliedern der in Bild A.1
- gekennzeichneten Normen hervorgehen.
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- Literaturhinweise
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- geometrical product specification and verification
- [2] ISO 1101:2004, Geometrical Product Specifications (GPS) — Geometrical tolerancing — Tolerances
- of form, orientation, location and run-out
- [3] ISO 1302:2002, Geometrical Product Specifications (GPS) — Indication of surface texture in technical
- product documentation
- [4] ISO 2692:2006, Geometrical product specifications (GPS) — Geometrical tolerancing — Maximum
- material requirement (MMR), least material requirement (LMR) and reciprocity requirement (RPR)
- [5] ISO 2768-1:1989, General tolerances — Part 1: Tolerances for linear and angular dimensions without
- individual tolerance indications
- [6] ISO 5459:—3), Geometrical product specifications (GPS) — Geometrical tolerancing — Datums and
- datum systems
- [7] ISO 7200:2004, Technical product documentation — Data fields in title blocks and document headers
- [8] ISO 10579:2010, Geometrical product specifications (GPS) — Dimensioning and tolerancing — Non-
- rigid parts
- [9] ISO 13715:2000, Technical drawings — Edges of undefined shape — Vocabulary and indications
- [10] ISO 14253-1:1998, Geometrical Product Specifications (GPS) — Inspection by measurement of
- workpieces and measuring equipment — Part 1: Decision rules for proving conformance or
- nonconformance with specifications
- [11] ISO 14253-2:2011, Geometrical product specifications (GPS) — Inspection by measurement of
- workpieces and measuring equipment — Part 2: Guidance for the estimation of uncertainty in GPS
- measurement, in calibration of measuring equipment and in product verification
- [12] ISO 14405-1:2010, Geometrical product specifications (GPS) — Dimensional tolerancing — Part 1:
- Linear sizes
- [13] ISO/TR 14638:1995, Geometrical product specification (GPS) — Masterplan
- [14] ISO 14978:2006, Geometrical product specifications (GPS) — General concepts and requirements for
- GPS measuring equipment
- 3) Wird veröffentlicht (Überarbeitung von ISO 5459:1981).
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